Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 27.09.1995 | BVerwG, 27.09.1995

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92   

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https://dejure.org/1995,197
BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92 (https://dejure.org/1995,197)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.1995 - 1 C 32.92 (https://dejure.org/1995,197)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 1995 - 1 C 32.92 (https://dejure.org/1995,197)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einstandspflicht - Träger der Insolvenzsicherung - Betriebliche Altersversorgung - Gerichtliches Vergleichsverfahren - Ausfallquote - Saniertes Unternehmen - Leistungsansprüche - Beitragsforderung - Sonderbeitragsbescheid

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 7; BetrAVG § 9; BetrAVG § 10; BetrAVG § 14; VerglO § 1; VerglO § 8; VerglO § 25; VerglO § 67; VerglO § 78; VerglO § 82; BGB § 779
    Sanierung des Arbeitgebers nach festgestellter Eintrittspflicht des PSV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 98, 280
  • NJW 1996, 945 (Ls.)
  • ZIP 1995, 1527
  • MDR 1996, 620
  • VersR 1995, 1511
  • DVBl 1996, 156
  • DÖV 1996, 754
  • NZA-RR 1996, 102
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 41.92

    Beitragsanspruch - Insolvenzsicherung - Erlaß eines Beitragsbescheids -

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92
    Ob die von den Arbeitgebern danach zu erbringende Abgabe als "Beitrag" (vgl. BVerwGE 64, 248 [249]) oder als "Sonderabgabe" (vgl. BVerwGE 72, 212 [218]) zu verstehen ist, hat der Senat offengelassen (Urteil vom 4. Oktober 1994 - BVerwG 1 C 41.92 - Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 11 = MDR 1995, 538).

    Der erkennende Senat hat lediglich anerkannt, daß die Insolvenzsicherung auf dem "Solidarprinzip" in dem Sinne aufbaut, daß der einzelne Arbeitgeber einen Anteil des Gesamtrisikos von Insolvenzfällen trägt (Urteil vom 4. Oktober 1994 - BVerwG 1 C 41.92 -, aaO.).

    Der erkennende Senat hat aus der öffentlich-rechtlichen Einbindung der Beitragserhebung Folgerungen gezogen, die die Verjährung von Beitragsforderungen (Urteil vom 4. Oktober 1994 - BVerwG 1 C 41.92 - aaO.) und den Erlaß von Bescheiden über die Mitteilungspflichten nach § 11 BetrAVG (Urteil vom 22. November 1994 - BVerwG 1 C 22.92 - ZIP 1995, 403) betreffen.

  • BVerwG, 22.11.1994 - 1 C 22.92

    Pensions-Sicherungs-Verein - Insolvenzsicherung - Mitteilungs- und

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92
    Der erkennende Senat hat aus der öffentlich-rechtlichen Einbindung der Beitragserhebung Folgerungen gezogen, die die Verjährung von Beitragsforderungen (Urteil vom 4. Oktober 1994 - BVerwG 1 C 41.92 - aaO.) und den Erlaß von Bescheiden über die Mitteilungspflichten nach § 11 BetrAVG (Urteil vom 22. November 1994 - BVerwG 1 C 22.92 - ZIP 1995, 403) betreffen.

    Derartiges kann entgegen der von dem Beklagten in der mündlichen Verhandlung vertretenen Auffassung auch nicht dem Urteil vom 22. November 1994 (aaO.) entnommen werden.

  • BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92

    Insolvenzschutz bei wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92
    Allerdings hat § 303 AktG für den Sicherungsfall der wirtschaftlichen Notlage im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG Bedeutung erlangt (BAGE 61, 273 [282]; BAG, Urteil vom 16. März 1993 - 3 AZR 299/92 - ZIP 1993, 1330 [1333]).

    In diesem Zusammenhang hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich auf die "zeitlich unbegrenzte Übernahmepflicht des PSV" hingewiesen (Urteil vom 16. März 1993, aaO.).

  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 22.07

    Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis; Kopftuch; Lehrer; staatliches

    Von den beiden danach möglichen Auslegungen des Gesetzes ist der verfassungskonformen der Vorzug zu geben (Urteile vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 C 32.92 - BVerwGE 98, 280 = Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 13 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 1.99 - BVerwGE 110, 363 = Buchholz 237.5 § 85c HeLBG Nr. 1).
  • BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 9/14 R

    Krankenversicherung - keine Verwaltungsaktsqualität eines Schiedsspruchs über

    Dies erfordert jedoch eine Übertragung durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes durch Rechtsverordnung, Verwaltungsakt oder öffentlich-rechtlichen Vertrag (vgl BVerwG NVwZ 2006, 829; BVerfG NJW 1987, 2501, 2502; BVerwGE 98, 280, 298; Roos in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl 2014, § 1 RdNr 11; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl 2014, § 1 RdNr 60; Wiegand, Die Beleihung mit Normsetzungskompetenz, 2008, 155 f) .
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2021 - 6 S 1481/18

    Waffenbesitzbedürfnis eines Sportschützen; Beleihung der Schießsportverbände;

    Auch einzelne Modalitäten der Beleihung können derart wesentlich sein, dass sie der Entscheidung des Gesetzgebers vorbehalten sind (BVerwG, Urteil vom 23.05.1995 - 1 C 32.92 -, BVerwGE 98, 280 ; Urteil vom 29.09.2005 - 7 BN 2.05 -, NVwZ 2006, 829; Urteil vom 26.08.2010 - 3 C 35.09 -, BVerwGE 137, 377 ; auch BVerfG, Beschluss vom 20.02.1986 - 1 BvR 859/81 u.a. -, NJW 1987, 2501, 2502).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 32.94   

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https://dejure.org/1995,5000
BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 32.94 (https://dejure.org/1995,5000)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.1995 - 11 C 32.94 (https://dejure.org/1995,5000)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 1995 - 11 C 32.94 (https://dejure.org/1995,5000)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Freistellung von der Verpflichtung zur Rückzahlung eines Ausbildungsförderungsdarlehens gemäß § 18 a Abs. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) - Unterhaltsleistungen für ein Kind als Einkommen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) - Anrechnung ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 945 (Ls.)
  • FamRZ 1996, 319
 
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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 33.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3062
BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 33.94 (https://dejure.org/1995,3062)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.1995 - 11 C 33.94 (https://dejure.org/1995,3062)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 1995 - 11 C 33.94 (https://dejure.org/1995,3062)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Freistellung von der Verpflichtung zur Rückzahlung eines Ausbildungsförderungsdarlehens gemäß § 18 a Abs. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) - Unterhaltsleistungen für ein Kind als Einkommen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) - Anrechnung ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 945
  • NVwZ 1996, 599 (Ls.)
  • FamRZ 1996, 318
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 17.98

    Rückzahlung eines nach Ausbildungsförderungsrecht gewährten Darlehens, Zinsen für

    Die Freistellungsregelung, auf die der Senat bereits in seinem Urteil vom 24. Oktober 1991 (BVerwGE 89, 145 ) bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Rückstandszinsregelung hingewiesen und die er dort als soziale Schutzvorkehrung zugunsten des Geförderten bezeichnet hatte, zielt darauf ab, die Rückzahlung des Darlehens in zumutbaren Grenzen zu halten: "Der Darlehensnehmer soll nicht Beschränkungen unterworfen sein, die sozial nicht vertretbar sind" (so die Begründung des Regierungsentwurfs eines 2. BAföG-ÄnderungsG, BTDrucks 7/2098 S. 20 zu Nr. 15 Buchstabe c sowie BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 33.94 - ).
  • BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 13.98

    Auslegung verfahrensrechtlicher Erklärungen als Stundungsantrag; Rückzahlung

    Die Freistellungsregelung, auf die der Senat bereits in seinem Urteil vom 24. Oktober 1991 (BVerwGE 89, 145 ) bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Rückstandszinsregelung hingewiesen und die er dort als soziale Schutzvorkehrung zugunsten des Geförderten bezeichnet hatte, zielt darauf ab, die Rückzahlung des Darlehens in zumutbaren Grenzen zu halten: "Der Darlehensnehmer soll nicht Beschränkungen unterworfen sein, die sozial nicht vertretbar sind" (so die Begründung des Regierungsentwurfs eines 2. BAföG-ÄnderungsG, BTDrucks 7/2098 S. 20 zu Nr. 15 Buchstabe c sowie BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 33.94 - ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2005 - 12 A 11677/04

    Ausbildungsförderung; Minderung des Einkommensfreibetrages

    Angesichts der praktischen Schwierigkeiten im Rahmen einer Massenverwaltung wie der Bewilligung von Ausbildungsförderung, die Höhe des Wertes von Naturalunterhaltsleistungen zu berechnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - 11 C 33.94 - NJW 1996, 945), kann in Anbetracht von zwei leistungsfähigen Eltern der Halbgeschwister (Doppelverdienerehe) nach der Grundannahme des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 1360, 1360 a, 1606 Abs. 3, 1612 Abs. 2 BGB) von einer entsprechend hälftigen Unterhaltsgewährung ausgegangen werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1997 - 16 A 4594/96

    Ehegatte; Darlehensnehmer; Kindergeld; Einkommen des Ehegatten

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 27. September 1995 - 11 C 33.94 -, FamRZ 1996, 318 = NJW 1996, 945 = Buchholz 436.36 § 18 a BAföG Nr. 4, mit dem es die Revision gegen das zitierte Urteil des Senats zurückgewiesen hat, diese Ausführungen zum Kindergeld nicht in Frage gestellt.
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